PKV-Welt für Selbstständige

Selbstständige Frauen in der privaten Krankenversicherung haben keinen Anspruch auf Mutterschutz oder Mutterschaftsgeld. Das Mutterschutzgesetz gilt nur für Angestellte. Auch das Mutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenkasse entfällt. Das bedeutet: In der Zeit vor und nach der Geburt fließt kein Einkommen, wenn Sie nicht arbeiten. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage, zeigt finanzielle Alternativen und wie Sie sich vorbereiten.

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„Selbstständige Frauen in der PKV müssen die Schwangerschaftszeit finanziell selbst überbrücken. Das erfordert Planung. Krankentagegeld, Elterngeld und Rücklagen sind die drei Säulen, auf die Sie sich stützen können."
Tim Bökemeier · Experte für private Krankenversicherung

Praxistipps:

check_circle Krankentagegeld-Baustein frühzeitig abschließen (nicht erst bei Schwangerschaft)
check_circle Elterngeld steht auch Selbstständigen zu (67 % des Nettoeinkommens)
check_circle Finanzielle Rücklage für die Wochen vor und nach der Geburt bilden

Die Rechtslage: Kein Mutterschutz für Selbstständige

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt ausschließlich für Arbeitnehmerinnen. Selbstständige Frauen fallen nicht unter diesen Schutz. Das bedeutet konkret: kein Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt, kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (nur GKV-Versicherte erhalten bis zu 13 Euro pro Tag), keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber.

Als PKV-versicherte Selbstständige erhalten Sie weder Mutterschutzleistungen noch Mutterschaftsgeld. Die privaten Versicherer übernehmen die medizinischen Kosten der Schwangerschaft und Geburt (Vorsorge, Entbindung, Nachsorge), aber kein Einkommensersatz.

Einzelberatung zum Mutterschutz

Elterngeld: Ihr wichtigster finanzieller Baustein

Elterngeld steht auch Selbstständigen zu. Es beträgt 67 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat (2026). Die Bezugsdauer beträgt bis zu 14 Monate (bei Aufteilung mit dem Partner) oder 12 Monate für einen Elternteil. Gerade nebenberuflich Selbstständige profitieren oft von dieser Regelung.

Berechnung: Das Elterngeld wird auf Basis des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt berechnet. Für Selbstständige ist das der Gewinn laut Steuerbescheid.

ElterngeldPlus: Alternativ können Sie ElterngeldPlus wählen, das den halben Betrag über die doppelte Dauer zahlt. Das ist besonders für Selbstständige interessant, die in Teilzeit weiterarbeiten möchten (bis zu 32 Stunden pro Woche).

Krankentagegeld als Absicherung

Wenn Sie eine private Krankentagegeldversicherung haben, kann diese einen Teil des Einkommensausfalls abfangen. Bei Komplikationen in der Schwangerschaft, die zur Arbeitsunfähigkeit führen, zahlt das Krankentagegeld ab der vereinbarten Karenzzeit.

Wichtig: Schließen Sie den Krankentagegeld-Baustein vor der Schwangerschaft ab. Ein Abschluss während der Schwangerschaft ist bei den meisten Versicherern nicht möglich oder mit Ausschlüssen verbunden.

PKV-Beitrag während der Elternzeit

Ihr PKV-Beitrag läuft während der Elternzeit in voller Höhe weiter. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, wo der Beitrag bei niedrigem Einkommen sinkt, bleibt der PKV-Beitrag einkommensunabhängig.

Optionen zur Beitragssenkung während der Elternzeit: Tarifwechsel in einen günstigeren Tarif nach § 204 VVG, Erhöhung der Selbstbeteiligung, oder Anwartschaftsversicherung (ca. 30 % des regulären Beitrags, behält Ihre Konditionen bei reduziertem Schutz). Auch eine Beitragserhöhung anpassen ist in diesem Zusammenhang relevant.

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich als PKV-versicherte Selbstständige Mutterschaftsgeld? expand_more
Nein. Mutterschaftsgeld erhalten nur gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen. Als PKV-versicherte Selbstständige stehen Ihnen Elterngeld und gegebenenfalls Krankentagegeld zur Verfügung.
Werden Schwangerschaft und Geburt von der PKV bezahlt? expand_more
Ja. Die medizinischen Kosten (Vorsorge, Entbindung, Nachsorge) werden je nach Tarif vollständig oder anteilig übernommen. Es geht nur um das fehlende Einkommen.
Kann ich während der Elternzeit in die GKV wechseln? expand_more
Nur wenn Sie die Selbstständigkeit aufgeben und eine versicherungspflichtige Anstellung aufnehmen. Die bloße Elternzeit reicht nicht für einen Systemwechsel.
Was kostet die Krankenversicherung für mein neugeborenes Kind? expand_more
In der PKV braucht das Kind einen eigenen Vertrag. Der durchschnittliche Beitrag liegt bei 175 Euro monatlich. In der GKV wäre das Kind über die Familienversicherung beitragsfrei (bis 538 Euro Monatseinkommen).

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Tim Bökemeier

Tim Bökemeier

Geschäftsführer & PKV-Experte

Tim Bökemeier berät seit über 15 Jahren Selbstständige zur privaten Krankenversicherung. Als Gründer von selbststaendig-pkv.de hat er über 3.800 Kunden bei ihrer KV-Entscheidung begleitet.

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calendar_today Zuletzt aktualisiert: 27. März 2026

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