Die Rechtslage: Kein Mutterschutz für Selbstständige
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt ausschließlich für Arbeitnehmerinnen. Selbstständige Frauen fallen nicht unter diesen Schutz. Das bedeutet konkret: kein Beschäftigungsverbot vor und nach der Geburt, kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse (nur GKV-Versicherte erhalten bis zu 13 Euro pro Tag), keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber.
Als PKV-versicherte Selbstständige erhalten Sie weder Mutterschutzleistungen noch Mutterschaftsgeld. Die privaten Versicherer übernehmen die medizinischen Kosten der Schwangerschaft und Geburt (Vorsorge, Entbindung, Nachsorge), aber kein Einkommensersatz.
Elterngeld: Ihr wichtigster finanzieller Baustein
Elterngeld steht auch Selbstständigen zu. Es beträgt 67 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat (2026). Die Bezugsdauer beträgt bis zu 14 Monate (bei Aufteilung mit dem Partner) oder 12 Monate für einen Elternteil. Gerade nebenberuflich Selbstständige profitieren oft von dieser Regelung.
Berechnung: Das Elterngeld wird auf Basis des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt berechnet. Für Selbstständige ist das der Gewinn laut Steuerbescheid.
ElterngeldPlus: Alternativ können Sie ElterngeldPlus wählen, das den halben Betrag über die doppelte Dauer zahlt. Das ist besonders für Selbstständige interessant, die in Teilzeit weiterarbeiten möchten (bis zu 32 Stunden pro Woche).
Krankentagegeld als Absicherung
Wenn Sie eine private Krankentagegeldversicherung haben, kann diese einen Teil des Einkommensausfalls abfangen. Bei Komplikationen in der Schwangerschaft, die zur Arbeitsunfähigkeit führen, zahlt das Krankentagegeld ab der vereinbarten Karenzzeit.
Wichtig: Schließen Sie den Krankentagegeld-Baustein vor der Schwangerschaft ab. Ein Abschluss während der Schwangerschaft ist bei den meisten Versicherern nicht möglich oder mit Ausschlüssen verbunden.
PKV-Beitrag während der Elternzeit
Ihr PKV-Beitrag läuft während der Elternzeit in voller Höhe weiter. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, wo der Beitrag bei niedrigem Einkommen sinkt, bleibt der PKV-Beitrag einkommensunabhängig.
Optionen zur Beitragssenkung während der Elternzeit: Tarifwechsel in einen günstigeren Tarif nach § 204 VVG, Erhöhung der Selbstbeteiligung, oder Anwartschaftsversicherung (ca. 30 % des regulären Beitrags, behält Ihre Konditionen bei reduziertem Schutz). Auch eine Beitragserhöhung anpassen ist in diesem Zusammenhang relevant.