Wann gilt die Selbstständigkeit als nebenberuflich?
Die Abgrenzung zwischen Neben- und Hauptberuflichkeit folgt zwei Kriterien.
Zeitkriterium: Ihre selbstständige Tätigkeit nimmt weniger als 20 Stunden pro Woche in Anspruch. Wenn Sie 20 Stunden oder mehr für die Selbstständigkeit aufwenden, gilt sie als hauptberuflich.
Einkommenskriterium: Ihr Einkommen aus der Anstellung überwiegt das Einkommen aus der Selbstständigkeit. Wenn Sie mehr aus der Selbstständigkeit verdienen als aus der Anstellung, kippt der Status, auch wenn Sie weniger als 20 Stunden selbstständig arbeiten.
Beide Kriterien werden von der Krankenkasse geprüft. In der Praxis genügt es, wenn eines der beiden Kriterien die Hauptberuflichkeit begründet.
Was ändert sich bei der Versicherung?
| Status | Krankenversicherung | Beitrag | Arbeitgeberzuschuss |
|---|---|---|---|
| Nebenberuflich selbstständig | Pflichtversichert über Anstellung | Auf Gehalt, Arbeitgeber zahlt Hälfte | Ja (max. 508,59 Euro 2026) |
| Hauptberuflich selbstständig | Versicherungsfrei, freie Wahl GKV/PKV | Auf gesamtes Einkommen (GKV) oder nach Alter/Gesundheit (PKV) | Nein |
Der Statuswechsel von neben- zu hauptberuflich hat erhebliche finanzielle Konsequenzen: Sie verlieren den Arbeitgeberzuschuss und tragen die gesamten Versicherungskosten allein. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden zudem alle Einkunftsarten beitragspflichtig (Miete, Kapital, nicht nur Gewinn).
Typische Szenarien
Szenario 1: 30 Stunden Anstellung, 10 Stunden Selbstständigkeit. Die Anstellung überwiegt klar. Sie bleiben pflichtversichert. Die Einkünfte aus der Selbstständigkeit sind nicht beitragspflichtig.
Szenario 2: 20 Stunden Anstellung, 25 Stunden Selbstständigkeit. Die Selbstständigkeit überwiegt zeitlich. Sie gelten als hauptberuflich selbstständig und versicherungsfrei. Wahl zwischen GKV (freiwillig) und PKV.
Szenario 3: 30 Stunden Anstellung, 15 Stunden Selbstständigkeit, aber Selbstständigkeit bringt mehr Einkommen. Trotz weniger Stunden kann die Krankenkasse die Hauptberuflichkeit feststellen, weil das Einkommen überwiegt. Die Praxis variiert je nach Kasse.
Statuswechsel: Was tun?
Wenn Ihre Selbstständigkeit zur Hauptberuflichkeit wird, müssen Sie Ihre Krankenkasse informieren. Die Kasse prüft den Status und stellt die Versicherung um. Das passiert nicht automatisch. Eine Risikovoranfrage kann dann sinnvoll sein.
Was Sie tun sollten: Informieren Sie Ihre Krankenkasse, sobald die 20-Stunden-Grenze überschritten wird oder Ihr Einkommen aus der Selbstständigkeit das Angestellteneinkommen übersteigt. Klären Sie gleichzeitig, ob die freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse oder ein Wechsel in die private Krankenversicherung für Sie sinnvoller ist.
Hinweis
Versicherungslücke vermeiden Zwischen dem Ende der Pflichtversicherung und dem Beginn der freiwilligen Versicherung oder PKV darf keine Lücke entstehen. Klären Sie den Übergang rechtzeitig mit Ihrer Krankenkasse.
Einkünfte aus Nebenselbstständigkeit: Beitragspflicht?
Solange Sie als Angestellter pflichtversichert sind, werden die Einkünfte aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit in der Regel nicht für den GKV-Beitrag herangezogen. Der Beitrag wird nur auf das Angestelltengehalt berechnet.
Achtung: Freiwillig Versicherte (z.B. Angestellte über der JAEG von 77.400 Euro/Jahr) zahlen auch auf Nebeneinkünfte aus Selbstständigkeit Beitrag. Hier wirkt § 240 SGB V: Alle Einkunftsarten werden berücksichtigt.
PKV-Option bei Hauptberuflichkeit
Wenn Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich wird, haben Sie die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die JAEG-Grenze gilt für Sie nicht. Ein Vergleich der Systeme lohnt sich.
Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt Ihnen den konkreten PKV-Beitrag für Ihr Profil, ohne HIS-Eintrag. Vergleichen Sie das Ergebnis mit dem GKV-Beitrag auf Ihr Gesamteinkommen.