Versorgungswerk vs. Krankenversicherung: Die Abgrenzung
| Merkmal | Versorgungswerk | Krankenversicherung |
|---|---|---|
| Zweck | Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenversorgung | Absicherung bei Krankheit |
| Pflichtmitgliedschaft | Ja (für kammerfähige Freiberufler) | Ja (Versicherungspflicht nach § 193 VVG) |
| Beitrag | Einkommensabhängig, an die Kammer | Einkommensabhängig (GKV) oder risikoabhängig (PKV) |
| Wahlfreiheit | Nein (Pflicht) | Ja (GKV oder PKV als Selbstständiger) |
Das Versorgungswerk ist kein Ersatz und keine Alternative zur Krankenversicherung. Sie zahlen in beide Systeme: Versorgungswerk für die Altersvorsorge, Krankenversicherung für den Krankheitsschutz.
PKV für Freiberufler mit Versorgungswerk
Als selbstständiger Freiberufler sind Sie versicherungsfrei und haben die freie Wahl bei der Krankenversicherung. Das Versorgungswerk hat keinen Einfluss auf diese Wahl. Ein strukturierter Vergleich ist empfehlenswert.
Für viele kammerfähige Freiberufler ist die private Krankenversicherung attraktiv, weil: das Einkommen oft überdurchschnittlich hoch ist (der GKV-Höchstbeitrag von 1.261,32 Euro kinderlos/2026 wird schnell erreicht), die Leistungen umfangreicher sind als in der gesetzlichen Krankenkasse und der PKV-Beitrag einkommensunabhängig ist.
Ein Beispiel: Ein 35-jähriger Rechtsanwalt mit 6.000 Euro Monatseinkommen zahlt in der GKV den Höchstbeitrag von 1.226,44 Euro (mit Kind). In der privaten Krankenversicherung liegt der Komfort-Tarif bei etwa 510 Euro monatlich. Die Ersparnis beträgt über 700 Euro pro Monat.
Versorgungsrente und PKV-Beitrag im Alter
Ein wichtiger Vorteil der privaten Krankenversicherung für Freiberufler mit Versorgungswerk: Der PKV-Beitrag hängt im Alter nicht von Ihrer Versorgungsrente oder anderen Einkünften ab. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Versorgungsbezüge oder andere Einkünfte dagegen beitragspflichtig. Versorgungswerkler werden in der GKV in der Regel als freiwilliges Mitglied geführt, auch im Rentenalter.
Das bedeutet: Wenn Sie im Ruhestand eine hohe Versorgungsrente oder andere Einkünfte (Mieterträge, Kapitalerträge, Betriebsrenten etc.) beziehen, zahlen Sie in der GKV darauf Beitrag. In der PKV bleibt der Beitrag vom Einkommen unabhängig. Dieser Effekt kann im Alter mehrere hundert Euro monatlich ausmachen.
Allerdings steigen die PKV-Beiträge im Marktdurchschnitt um 3,3 % pro Jahr. Zum Vergleich: Auch die GKV wird teurer durch steigende Zusatzbeiträge und jährliche Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenze.
Berufsgruppen-spezifische Empfehlungen
Ärzte: Hohe Einkommen, oft über der BBG. PKV fast immer günstiger als GKV-Höchstbeitrag. Berufshaftpflicht ist ohnehin Pflicht.
Rechtsanwälte: Ähnlich wie Ärzte, hohe Einkommen. PKV oft attraktiv. § 51 BRAO schreibt Berufshaftpflicht vor, nicht zu verwechseln mit der Krankenversicherung.
Architekten: Einkommensspanne breiter. Bei stabilem Einkommen über 3.000 Euro lohnt sich der PKV-Vergleich. Berufshaftpflicht ist in den meisten Bundesländern Pflicht.
Steuerberater: Oft angestellt (dann Pflichtversicherung GKV oder PKV über JAEG). Selbstständige Steuerberater haben die volle Wahlfreiheit.