PKV-Welt für Selbstständige

Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater und andere kammerfähige Freiberufler sind Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungswerken. Diese Versorgungswerke übernehmen die Altersvorsorge, ersetzen aber nicht die Krankenversicherung. Viele Freiberufler verwechseln beides. Dieser Ratgeber erklärt, was das Versorgungswerk abdeckt, warum die Krankenversicherung separat geregelt werden muss und welche Besonderheiten für die PKV-Entscheidung gelten.

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„Das Versorgungswerk ersetzt nicht die Krankenversicherung. Es ist Ihre Altersvorsorge. Die Krankenversicherung müssen Sie separat regeln. Als Freiberufler haben Sie die volle Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung."
Tim Bökemeier · Experte für private Krankenversicherung

Praxistipps:

check_circle Versorgungswerk ist Altersvorsorge, nicht Krankenversicherung
check_circle Krankenversicherung separat wählen: GKV oder PKV
check_circle Im Alter: PKV-Beitrag hängt nicht von der Versorgungsrente ab

Versorgungswerk vs. Krankenversicherung: Die Abgrenzung

Merkmal Versorgungswerk Krankenversicherung
Zweck Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenversorgung Absicherung bei Krankheit
Pflichtmitgliedschaft Ja (für kammerfähige Freiberufler) Ja (Versicherungspflicht nach § 193 VVG)
Beitrag Einkommensabhängig, an die Kammer Einkommensabhängig (GKV) oder risikoabhängig (PKV)
Wahlfreiheit Nein (Pflicht) Ja (GKV oder PKV als Selbstständiger)

Das Versorgungswerk ist kein Ersatz und keine Alternative zur Krankenversicherung. Sie zahlen in beide Systeme: Versorgungswerk für die Altersvorsorge, Krankenversicherung für den Krankheitsschutz.

Beratung zum Versorgungswerk

PKV für Freiberufler mit Versorgungswerk

Als selbstständiger Freiberufler sind Sie versicherungsfrei und haben die freie Wahl bei der Krankenversicherung. Das Versorgungswerk hat keinen Einfluss auf diese Wahl. Ein strukturierter Vergleich ist empfehlenswert.

Für viele kammerfähige Freiberufler ist die private Krankenversicherung attraktiv, weil: das Einkommen oft überdurchschnittlich hoch ist (der GKV-Höchstbeitrag von 1.261,32 Euro kinderlos/2026 wird schnell erreicht), die Leistungen umfangreicher sind als in der gesetzlichen Krankenkasse und der PKV-Beitrag einkommensunabhängig ist.

Ein Beispiel: Ein 35-jähriger Rechtsanwalt mit 6.000 Euro Monatseinkommen zahlt in der GKV den Höchstbeitrag von 1.226,44 Euro (mit Kind). In der privaten Krankenversicherung liegt der Komfort-Tarif bei etwa 510 Euro monatlich. Die Ersparnis beträgt über 700 Euro pro Monat.

Versorgungsrente und PKV-Beitrag im Alter

Ein wichtiger Vorteil der privaten Krankenversicherung für Freiberufler mit Versorgungswerk: Der PKV-Beitrag hängt im Alter nicht von Ihrer Versorgungsrente oder anderen Einkünften ab. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Versorgungsbezüge oder andere Einkünfte dagegen beitragspflichtig. Versorgungswerkler werden in der GKV in der Regel als freiwilliges Mitglied geführt, auch im Rentenalter.

Das bedeutet: Wenn Sie im Ruhestand eine hohe Versorgungsrente oder andere Einkünfte (Mieterträge, Kapitalerträge, Betriebsrenten etc.) beziehen, zahlen Sie in der GKV darauf Beitrag. In der PKV bleibt der Beitrag vom Einkommen unabhängig. Dieser Effekt kann im Alter mehrere hundert Euro monatlich ausmachen.

Allerdings steigen die PKV-Beiträge im Marktdurchschnitt um 3,3 % pro Jahr. Zum Vergleich: Auch die GKV wird teurer durch steigende Zusatzbeiträge und jährliche Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenze.

Berufsgruppen-spezifische Empfehlungen

Ärzte: Hohe Einkommen, oft über der BBG. PKV fast immer günstiger als GKV-Höchstbeitrag. Berufshaftpflicht ist ohnehin Pflicht.

Rechtsanwälte: Ähnlich wie Ärzte, hohe Einkommen. PKV oft attraktiv. § 51 BRAO schreibt Berufshaftpflicht vor, nicht zu verwechseln mit der Krankenversicherung.

Architekten: Einkommensspanne breiter. Bei stabilem Einkommen über 3.000 Euro lohnt sich der PKV-Vergleich. Berufshaftpflicht ist in den meisten Bundesländern Pflicht.

Steuerberater: Oft angestellt (dann Pflichtversicherung GKV oder PKV über JAEG). Selbstständige Steuerberater haben die volle Wahlfreiheit.

Häufig gestellte Fragen

Ersetzt das Versorgungswerk meine Krankenversicherung? expand_more
Nein. Das Versorgungswerk deckt Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung. Die Krankenversicherung ist separat zu regeln.
Muss ich Versorgungswerkbeiträge auch bei PKV-Mitgliedschaft zahlen? expand_more
Ja. Das Versorgungswerk ist unabhängig von Ihrer Krankenversicherungswahl. Sie zahlen in beide Systeme.
Kann ich im Alter von der PKV in die GKV wechseln? expand_more
Ab 55 Jahren ist das praktisch unmöglich. Planen Sie die PKV als langfristige Entscheidung. Ein Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb der PKV ist die bessere Alternative zur Beitragssenkung im Alter.
Wird meine Versorgungsrente auf den GKV-Beitrag angerechnet? expand_more
Ja. In der GKV sind Versorgungsbezüge beitragspflichtig. Das kann den GKV-Beitrag im Ruhestand erhöhen. In der PKV spielt die Versorgungsrente keine Rolle.

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Tim Bökemeier

Tim Bökemeier

Geschäftsführer & PKV-Experte

Tim Bökemeier berät seit über 15 Jahren Selbstständige zur privaten Krankenversicherung. Als Gründer von selbststaendig-pkv.de hat er über 3.800 Kunden bei ihrer KV-Entscheidung begleitet.

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calendar_today Zuletzt aktualisiert: 27. März 2026

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