PKV-Welt für Selbstständige

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert. In der privaten Krankenversicherung braucht jedes Kind einen eigenen Vertrag mit eigenem Beitrag. Für Familien ist das einer der größten Kostenunterschiede zwischen beiden Systemen. Dieser Ratgeber zeigt, was ein Kind in der PKV kostet, welche Leistungen es bekommt und wann die GKV für Familien die bessere Wahl ist.

format_quote
„Die Kinderbeiträge in der PKV werden oft unterschätzt. Bei zwei Kindern und einem nicht berufstätigen Partner sind das schnell 500 bis 800 Euro monatlich zusätzlich. Rechnen Sie das in Ihre langfristige Kalkulation ein, bevor Sie in die PKV wechseln."
Tim Bökemeier · Experte für private Krankenversicherung

Praxistipps:

check_circle PKV-Kind: ca. 175 Euro monatlich pro Kind
check_circle GKV-Familienversicherung: 0 Euro (bis 538 Euro Monatseinkommen)
check_circle Familienplanung vor PKV-Wechsel durchrechnen

Was kostet ein Kind in der PKV?

Der durchschnittliche PKV-Beitrag für ein Kind liegt bei etwa 175 Euro monatlich. Die genaue Höhe hängt vom gewählten Tarif ab. Kinder zahlen in der Regel keinen Aufschlag für Gesundheit (Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung innerhalb der ersten zwei Monate nach Geburt). Ein großer Unterschied zur Familienversicherung in der GKV, wo Kinder beitragsfrei mitversichert sind.

Familienkonstellation PKV-Kosten zusätzlich GKV-Kosten zusätzlich
1 Kind 175 Euro/Monat 0 Euro (Familienversicherung)
2 Kinder 350 Euro/Monat 0 Euro
2 Kinder + Partner ohne Einkommen 525 bis 700 Euro/Monat 0 Euro

Der Kostenvorteil der gesetzlichen Familienversicherung kann bei einer Familie mit zwei Kindern und einem nicht erwerbstätigen Partner mehrere hundert Euro monatlich betragen.

PKV-Beratung für Familien mit Kindern

Voraussetzungen für die Familienversicherung in der GKV

Die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für Ehepartner und Kinder, wenn das eigene Einkommen 538 Euro monatlich nicht übersteigt (Minijob-Grenze: 556 Euro, 2026). Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr familienversichert, bei Ausbildung oder Studium bis 25.

Wenn Sie als Hauptverdiener privat versichert sind und Ihr Partner gesetzlich versichert ist, können die Kinder unter bestimmten Voraussetzungen über den GKV-versicherten Partner familienversichert werden. Allerdings: Wenn Ihr Einkommen über der JAEG liegt und höher ist als das Ihres Partners, müssen die Kinder ebenfalls privat versichert werden. Dies ist bei angestellten Selbstständigen und höheren Einkommen zu beachten.

Leistungen für Kinder in der PKV

Kinder-PKV-Tarife bieten oft umfangreichere Leistungen als die gesetzliche Krankenkasse:

• Kieferorthopädie: In der PKV oft vollständig erstattet. In der GKV nur bei schweren Fehlstellungen.

• Vorsorgeuntersuchungen: Erweiterte U-Untersuchungen, über das gesetzliche Programm hinaus.

• Sehhilfen: Brillen und Kontaktlinsen für Kinder werden in der PKV oft vollständig erstattet.

• Freie Arztwahl: Auch für Kinder gilt die freie Wahl der Kinderärzte und Fachärzte.

Wann ist die GKV für Familien die bessere Wahl?

Die gesetzliche Krankenversicherung ist für Familien finanziell attraktiver, wenn: Sie mehrere Kinder haben oder planen, Ihr Partner kein oder nur geringes Einkommen hat (Familienversicherung greift), die Gesamtkosten für Familienmitglieder in der PKV den GKV-Höchstbeitrag übersteigen.

Beispielrechnung: Ein Selbstständiger (35) mit PKV-Komfort (510 Euro) + Partner ohne Einkommen (eigener PKV-Tarif, ca. 400 Euro) + 2 Kinder (je 175 Euro) = 1.260 Euro monatlich. In der GKV: Höchstbeitrag 1.226,44 Euro (mit Kind), Partner und Kinder beitragsfrei. Ersparnis GKV: 34 Euro plus die Beiträge für Partner und Kinder.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich mein Neugeborenes sofort in der PKV anmelden? expand_more
Innerhalb von zwei Monaten nach Geburt können Sie Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung zu Kindertarif-Konditionen nachversichern. Versäumen Sie diese Frist nicht.
Kann mein Kind in der GKV bleiben, wenn ich PKV-versichert bin? expand_more
Nur wenn der GKV-versicherte Elternteil das höhere Einkommen hat oder wenn Ihr Einkommen unter der JAEG von 77.400 Euro (2026) liegt. Sonst muss das Kind ebenfalls privat versichert werden.
Was passiert mit dem PKV-Vertrag meines Kindes, wenn es 18 wird? expand_more
Der Vertrag läuft weiter. Ab 18 wird Ihr Kind eigenständiger Versicherungsnehmer. Die Konditionen und Altersrückstellungen bleiben erhalten.

Ihre PKV-Situation kostenlos analysieren

Lassen Sie sich unverbindlich beraten — wir prüfen Ihre Optionen und finden die beste Lösung für Ihre Situation.

Kostenlose Beratung anfragen
Tim Bökemeier

Tim Bökemeier

Geschäftsführer & PKV-Experte

Tim Bökemeier berät seit über 15 Jahren Selbstständige zur privaten Krankenversicherung. Als Gründer von selbststaendig-pkv.de hat er über 3.800 Kunden bei ihrer KV-Entscheidung begleitet.

Beratungstermin buchen arrow_forward
calendar_today Zuletzt aktualisiert: 27. März 2026

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Rechner