PKV-Welt für Selbstständige

In der Gründungsphase ist das Einkommen oft niedrig, die Kosten aber bereits da. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Gründern mit geringem Einkommen einen klaren Vorteil: Der Beitrag passt sich an das tatsächliche Einkommen an. Allerdings gibt es Fristen, Mindestbeiträge und Nachweispflichten, die Sie kennen sollten. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie die Anmeldung funktioniert, was der Mindestbeitrag kostet und welche Kasse für Gründer am günstigsten ist.

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„Viele Gründer versäumen die 3-Monats-Frist für die freiwillige GKV-Weiterversicherung. Wenn Sie vorher angestellt und gesetzlich versichert waren, müssen Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ende der Versicherungspflicht die Weiterversicherung beantragen. Sonst wird es kompliziert."
Tim Bökemeier · Experte für private Krankenversicherung

Praxistipps:

check_circle 3-Monats-Frist nach Ende der Versicherungspflicht einhalten
check_circle Mindestbeitrag kennen: 278 Euro monatlich (2026, mit Krankengeld)
check_circle Krankenkasse mit niedrigem Zusatzbeitrag wählen

Die 3-Monats-Frist: Anmeldung nicht verpassen

Wenn Sie vor der Gründung als Angestellter gesetzlich versichert waren, können Sie die Mitgliedschaft nahtlos als freiwillig Versicherter fortführen. Voraussetzung: Sie beantragen die Weiterversicherung innerhalb von drei Monaten nach Ende der Versicherungspflicht (§ 9 SGB V). Sollten Sie parallel noch angestellt sein, können die Regeln unterschiedlich gelten.

Was passiert, wenn Sie die Frist versäumen? Sie verlieren den Anspruch auf freiwillige Weiterversicherung. Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung führt dann nur noch über eine versicherungspflichtige Anstellung. Für Gründer, die parallel noch teilzeit angestellt sind, kann die Pflichtversicherung über das Angestelltenverhältnis bestehen bleiben, solange die Selbstständigkeit nicht überwiegt.

Melden Sie sich frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse. Im Idealfall klären Sie den Versicherungsstatus noch vor dem offiziellen Gründungsdatum.

Beratungsgespräch zur GKV-Gründung

Mindestbeitrag 2026: Was zahlen Sie mindestens?

Auch wenn Ihr Gründungseinkommen bei null liegt, berechnet die Krankenkasse den Beitrag auf mindestens die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro monatlich.

Beitragskomponente Betrag ca.
KV-Beitrag (17,5 % auf 1.318,33 Euro) 231 Euro
PV-Beitrag (3,6 % mit 1 Kind) 47 Euro
Mindestbeitrag gesamt 278 Euro

Ohne Krankengeld-Wahltarif sinkt der Beitrag leicht auf etwa 270 Euro monatlich (ermäßigter Satz 14,0 %). Allerdings raten wir Gründern zum Wahltarif: Ohne Krankengeld stehen Sie bei längerer Krankheit ohne Einkommen da. Das Krankengeld wird ab dem 43. Krankheitstag gezahlt, maximal 135,63 Euro pro Tag (2026).

Für Gründer mit sehr niedrigem Einkommen ist der Mindestbeitrag von 278 Euro eine feste Untergrenze. Auch wenn Sie in den ersten Monaten nur 500 Euro verdienen, zahlen Sie diesen Betrag.

Kassenwahl: Welche Kasse ist für Gründer am günstigsten?

Der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Den Unterschied macht der Zusatzbeitrag. Die Spanne reicht 2026 von 2,18 % bis 4,39 %.

Bei einem Einkommen auf Mindestbemessungsgrundlage (1.318,33 Euro) beträgt die Differenz zwischen günstigster und teuerster Kasse etwa 29 Euro monatlich oder 348 Euro pro Jahr. Bei höherem Einkommen wächst der Unterschied: Bei 3.000 Euro Einkommen sind es bereits 66 Euro monatlich.

Prüfen Sie vor der Gründung, ob ein Kassenwechsel sinnvoll ist. Der Wechsel ist mit zwei Monaten Kündigungsfrist zum Monatsende möglich, ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit.

Gründungszuschuss: Zählt er als Einkommen?

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist eine häufige Einnahmequelle in der Startphase. Für die GKV-Beitragsberechnung ist er grundsätzlich beitragspflichtig, weil er als Einkommen gilt. Die Praxis unterscheidet sich allerdings je nach Krankenkasse.

Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse, wie der Gründungszuschuss in Ihrem Fall behandelt wird. In vielen Fällen wird der Zuschuss zum Einkommen addiert, was den Beitrag erhöhen kann. Der Anteil für soziale Sicherung (300 Euro monatlich) wird von manchen Kassen nicht als beitragspflichtiges Einkommen gewertet.

Einkommensnachweis: Welche Unterlagen brauchen Sie?

Die Krankenkasse setzt Ihren Beitrag zunächst vorläufig fest. Sie benötigt dafür eine Einkommensprognose. Sobald der erste Einkommensteuerbescheid vorliegt, wird der Beitrag rückwirkend korrigiert.

Folgende Unterlagen sollten Sie bereithalten: Ihre Gewerbeanmeldung oder Anmeldung beim Finanzamt, eine realistische Einkommensprognose für die nächsten zwölf Monate, den letzten Einkommensteuerbescheid (falls vorhanden) und Nachweise über den Gründungszuschuss (falls bezogen).

Hinweis

Rückwirkende Nachzahlung einplanen Wenn Ihr tatsächliches Einkommen höher ausfällt als die vorläufige Schätzung, fordert die Kasse rückwirkend höhere Beiträge nach. Planen Sie einen finanziellen Puffer ein. Umgekehrt erhalten Sie eine Erstattung, wenn Ihr Einkommen niedriger war.

Vergleich: GKV oder PKV bei Gründung?

Für Gründer mit geringem Einkommen ist die gesetzliche Krankenversicherung meist die bessere Wahl. Der Beitrag passt sich dem Einkommen an. In der privaten Krankenversicherung zahlen Sie einen festen Beitrag, unabhängig davon, ob Sie gerade gut oder schlecht verdienen.

Allerdings: Wenn Sie unter 40 sind, bei guter Gesundheit und ein stabiles Einkommen über 3.000 Euro monatlich erwarten, kann die private Krankenversicherung langfristig günstiger sein. Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt Ihnen den konkreten PKV-Beitrag für Ihr Profil, ohne HIS-Eintrag und ohne Verpflichtung.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich mich als Gründer privat versichern? expand_more
Ja, ab dem ersten Tag der Selbstständigkeit. Es gibt keine Einkommensgrenze wie für Angestellte (JAEG 77.400 Euro/Jahr). Voraussetzung ist die Gesundheitsprüfung.
Was passiert mit meiner GKV, wenn mein Einkommen stark schwankt? expand_more
Der Beitrag wird rückwirkend angepasst. Bei niedrigerem Einkommen erhalten Sie eine Erstattung, bei höherem eine Nachforderung. Der Mindestbeitrag von 278 Euro bleibt als Untergrenze bestehen.
Bin ich als nebenberuflich Selbstständiger anders versichert? expand_more
Wenn Ihre Angestelltentätigkeit überwiegt (mehr als 20 Stunden pro Woche oder höheres Einkommen), bleiben Sie über die Anstellung pflichtversichert. Die Einkünfte aus der Nebenselbstständigkeit sind dann nicht separat beitragspflichtig.
Wie lange dauert die Anmeldung bei der GKV? expand_more
Wenige Tage. Die meisten Krankenkassen bestätigen die freiwillige Weiterversicherung innerhalb einer Woche. Planen Sie die Anmeldung trotzdem rechtzeitig vor dem Gründungsdatum.

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Tim Bökemeier

Tim Bökemeier

Geschäftsführer & PKV-Experte

Tim Bökemeier berät seit über 15 Jahren Selbstständige zur privaten Krankenversicherung. Als Gründer von selbststaendig-pkv.de hat er über 3.800 Kunden bei ihrer KV-Entscheidung begleitet.

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calendar_today Zuletzt aktualisiert: 27. März 2026

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