PKV-Welt für Selbstständige

Als freiwillig versicherter Selbstständiger haben Sie keinen automatischen Krankengeldanspruch. Das ist einer der wichtigsten Unterschiede zu Angestellten, die bei Krankheit nach sechs Wochen Lohnfortzahlung automatisch Krankengeld erhalten. Für Selbstständige ist das Krankengeld ein optionaler Wahltarif, den Sie aktiv hinzuwählen müssen. Dieser Ratgeber erklärt, wie das Krankengeld funktioniert, was es kostet und wann eine private Krankentagegeldversicherung die bessere Alternative ist.

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„Krankengeld ist für Selbstständige nicht automatisch enthalten. Wer den Wahltarif nicht aktiv wählt, steht bei längerer Krankheit ohne Einkommen da. Das ist eines der größten finanziellen Risiken für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung."
Tim Bökemeier · Experte für private Krankenversicherung

Praxistipps:

check_circle Wahlerklärung für Krankengeld abgeben (nicht automatisch enthalten)
check_circle Krankengeld deckt maximal 70 % des Bruttoeinkommens
check_circle Alternative prüfen: private Krankentagegeldversicherung ab Karenz 14 Tage

Wahlerklärung: So erhalten Sie Krankengeldanspruch

Freiwillig versicherte Selbstständige müssen eine sogenannte Wahlerklärung abgeben, um Anspruch auf Krankengeld zu erhalten (§ 44 Abs. 2 SGB V). Ohne diese Erklärung zahlen Sie den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % und haben keinen Krankengeldanspruch.

Mit der Wahlerklärung steigt der Beitragssatz auf 14,6 % (plus Zusatzbeitrag). Der Aufschlag von 0,6 Prozentpunkten ist der Preis für den Krankengeldanspruch. Bei einem Einkommen von 3.000 Euro sind das 18 Euro monatlich oder 216 Euro pro Jahr.

Die Wahlerklärung bindet Sie für drei Jahre. Während dieser Zeit können Sie nicht zum ermäßigten Satz ohne Krankengeld zurückkehren.

Erklärung zum Krankengeld

Höhe des Krankengeldes: Was bekommen Sie?

Das Krankengeld für Selbstständige beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, das der Beitragsberechnung zugrunde liegt. Es ist auf 90 % des Nettoeinkommens gedeckelt.

Kennzahl Wert 2026
Krankengeld-Satz 70 % des Bruttoverdienstes
Maximaler Tagessatz 135,63 Euro
Maximaler Monatsbetrag ca. 4.069 Euro
Berechnung Beitragspflichtiges Einkommen / 30 × 70 %

Ein Beispiel: Bei einem beitragspflichtigen Einkommen von 3.500 Euro monatlich erhalten Sie: 3.500 / 30 × 70 % = 81,67 Euro pro Tag oder rund 2.450 Euro pro Monat.

Bei einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 Euro) wird das Krankengeld nur auf die BBG berechnet, nicht auf das tatsächliche Einkommen. Das ergibt den Höchstsatz von 135,63 Euro pro Tag.

Wartezeit: Ab wann wird gezahlt?

Das Krankengeld für Selbstständige wird nicht sofort bei Krankheitsbeginn gezahlt. Es gilt eine Wartezeit von 42 Tagen. Ab dem 43. Krankheitstag erhalten Sie Krankengeld.

In den ersten 42 Tagen sind Sie auf Ihre eigenen Rücklagen angewiesen. Angestellte überbrücken diese Zeit mit der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers (sechs Wochen). Selbstständige haben diesen Schutz nicht.

Die 42-Tage-Regel ist für viele Selbstständige das größte Problem: Sechs Wochen ohne Einkommen können bei laufenden Fixkosten (Miete, Versicherungen, Kreditraten) zur existenziellen Belastung werden.

Maximale Bezugsdauer

Das Krankengeld wird maximal 78 Wochen für dieselbe Erkrankung gezahlt (innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren). Danach endet der Anspruch, unabhängig davon, ob Sie wieder arbeitsfähig sind.

Nach Ablauf des Krankengeldes greift keine weitere gesetzliche Absicherung automatisch. Eine Erwerbsminderungsrente kommt nur infrage, wenn Sie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, was für viele Selbstständige nicht der Fall ist.

GKV-Krankengeld vs. PKV-Krankentagegeld

Die private Krankentagegeldversicherung funktioniert anders als das GKV-Krankengeld und bietet in einigen Punkten Vorteile.

Merkmal GKV-Krankengeld PKV-Krankentagegeld
Anspruch Nur mit Wahlerklärung Separater Vertrag
Wartezeit 42 Tage Wählbar: 14, 21, 28 oder 42 Tage
Höhe 70 % des Bruttos, max. 135,63 Euro/Tag Frei wählbar (z.B. 100 oder 150 Euro/Tag)
Berechnung Einkommensabhängig Festbetrag, einkommensunabhängig
Kosten +0,6 % auf Beitragssatz (in GKV enthalten) Separater Beitrag, je nach Karenz und Alter
Maximale Dauer 78 Wochen Unbegrenzt (bis zur Berufsunfähigkeit)

Der größte Vorteil des privaten Krankentagegeld ist die kürzere Karenzzeit. Statt 42 Tage können Sie eine Karenz von 14 Tagen wählen. Damit erhalten Sie bereits nach zwei Wochen Krankheit Geld. Der Nachteil: Der Beitrag für eine 14-Tage-Karenz ist höher als für 42 Tage. Eine Kombination aus GKV-Krankengeld und privatem Krankentagegeld kann sinnvoll sein.

Was kostet das private Krankentagegeld?

Die Beiträge hängen von der Karenzzeit und dem Alter ab. Richtwerte für einen 35-jährigen bei 100 Euro täglichem Krankentagegeld:

Karenzzeit Monatlicher Beitrag ca.
14 Tage 42 Euro
21 Tage 36 Euro
28 Tage 32 Euro
42 Tage 22 Euro

Die Wahl der Karenzzeit hängt von Ihren finanziellen Rücklagen ab: Wer weniger als ein Monatsgehalt als Reserve hat, sollte eine kurze Karenz von 14 Tagen wählen. Wer drei bis sechs Monatsgehälter Rücklage hat, kommt mit 28 bis 42 Tagen aus.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Wahlerklärung sofort bei Eintritt in die GKV abgeben? expand_more
Nein, Sie können die Wahlerklärung jederzeit abgeben. Allerdings beginnt die 3-Jahres-Bindung ab dem Datum der Erklärung. Eine rückwirkende Geltung ist nicht möglich.
Kann ich GKV-Krankengeld und privates Krankentagegeld kombinieren? expand_more
Ja. Viele Selbstständige nutzen das GKV-Krankengeld (ab Tag 43) und ergänzen es mit einem privaten Krankentagegeld für die ersten 42 Tage. So schließen Sie die Lücke.
Was passiert, wenn mein Einkommen während der Krankheit sinkt? expand_more
Das Krankengeld wird auf Basis des Einkommens berechnet, das vor der Erkrankung der Beitragsberechnung zugrunde lag. Ein Einkommensrückgang während der Krankheit hat keinen Einfluss auf die Krankengeldhöhe.
Bekomme ich als PKV-Versicherter automatisch Krankentagegeld? expand_more
Nein. In der privaten Krankenversicherung ist Krankentagegeld ein separater Baustein, den Sie zusätzlich abschließen müssen. Es ist nicht im PKV-Haupttarif enthalten.
Wie beantrage ich Krankengeld? expand_more
Ihr Arzt stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Diese reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Ab dem 43. Tag (bei Wahlerklärung) beginnt die Auszahlung. Melden Sie die Arbeitsunfähigkeit zeitnah, Verzögerungen können den Auszahlungsbeginn verschieben.

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Tim Bökemeier

Tim Bökemeier

Geschäftsführer & PKV-Experte

Tim Bökemeier berät seit über 15 Jahren Selbstständige zur privaten Krankenversicherung. Als Gründer von selbststaendig-pkv.de hat er über 3.800 Kunden bei ihrer KV-Entscheidung begleitet.

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calendar_today Zuletzt aktualisiert: 27. März 2026

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