PKV-Welt für Selbstständige

Selbstständige genießen einen entscheidenden Vorteil gegenüber Angestellten: Sie sind ab dem ersten Tag ihrer Gründung versicherungsfrei und können ohne Einkommensgrenze in die private Krankenversicherung (PKV) eintreten. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 77.400 Euro pro Jahr (2026), an die Angestellte gebunden sind, spielt für Sie keine Rolle. Trotzdem gibt es konkrete Voraussetzungen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wer sofort wechseln kann, welche Hürden es gibt und wie Sie Fallstricke vermeiden.

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„Die Versicherungsfreiheit ist Ihr größter Hebel: Während Angestellte an die JAEG-Grenze gebunden sind, können Sie schon ab dem ersten Tag Ihrer Gründung in die private Krankenversicherung wechseln. Allerdings prüfen Versicherer genau, ob Sie wirklich hauptberuflich selbstständig sind."
Tim Bökemeier · Experte für private Krankenversicherung

Praxistipps:

check_circle Versicherungsfreiheit gilt ab Tag 1 der Gründung
check_circle Hauptberuflichkeit vorab klären lassen
check_circle Anonyme Risikovoranfrage vor dem Antrag nutzen

Versicherungsfreiheit: Was sie bedeutet und warum Sie das betrifft

Selbstständige sind nach § 5 Abs. 5 SGB V versicherungsfrei. Das bedeutet nicht, dass Sie sich nicht versichern müssen. Es bedeutet, dass Sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind. Stattdessen haben Sie die Wahl: gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung.

Für Angestellte sieht die Lage anders aus. Sie bleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, solange ihr Bruttoeinkommen unter der JAEG von 77.400 Euro pro Jahr (2026) liegt. Erst wenn sie diese Grenze überschreiten, dürfen sie in die private Krankenversicherung wechseln. Als Selbstständiger entfällt diese Einschränkung vollständig.

Wichtig ist die Abgrenzung: Versicherungsfreiheit heißt nicht Versicherungslosigkeit. Nach § 193 VVG besteht in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Sie müssen sich versichern, haben aber die freie Wahl des Systems.

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Checkliste: Erfüllen Sie die Voraussetzungen?

Bevor Sie einen Antrag bei einer privaten Krankenversicherung stellen, sollten Sie vier zentrale Fragen klären.

Frage 1: Sind Sie hauptberuflich selbstständig? Die Versicherungsfreiheit greift nur, wenn Ihre Selbstständigkeit die Haupttätigkeit ist. Konkret heißt das: Sie wenden mehr als 20 Stunden pro Woche für Ihre selbstständige Tätigkeit auf, oder Ihr Einkommen aus der Selbstständigkeit überwiegt ein eventuelles Angestellteneinkommen.

Frage 2: Besteht eine parallele Angestelltentätigkeit? Falls ja, prüfen Sie, ob die Anstellung untergeordnet ist. Eine Angestelltentätigkeit mit 15 Stunden pro Woche neben hauptberuflicher Selbstständigkeit ist meist unproblematisch. Bei 30 Stunden pro Woche als Angestellter gelten Sie dagegen nicht als hauptberuflich selbstständig.

Frage 3: Sind Sie Künstler oder Publizist? Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) unterliegen besonderen Regelungen. Für sie gelten eigene Versicherungspflichtgrenzen, die im Abschnitt zu Sonderfällen erläutert werden.

Frage 4: Sind Sie bereit für die Gesundheitsprüfung? Private Versicherer verlangen eine detaillierte Befragung zu Ihrer Gesundheitsgeschichte. Vorerkrankungen, laufende Behandlungen und Medikamente werden abgefragt. Eine Ablehnung ist möglich.

Unterschied: Selbstständige vs. Angestellte

Der Zugang zur privaten Krankenversicherung unterscheidet sich grundlegend zwischen Selbstständigen und Angestellten.

Kriterium Angestellte Selbstständige
Einkommensgrenze für PKV-Zugang 77.400 Euro/Jahr (JAEG 2026) Keine
Zugang zur privaten Krankenversicherung Erst nach Überschreitung der JAEG Sofort ab Tag 1 der Gründung
Wartezeit 12 Monate über der JAEG Keine
Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung Ja, max. 508,59 Euro/Monat (2026) Nein, volle Beitragslast selbst
Versicherungsfreiheit Nur bei Überschreitung der JAEG Automatisch als Hauptberuflicher

Der fehlende Arbeitgeberzuschuss ist ein wichtiger Punkt: Während Angestellte bis zu 508,59 Euro monatlich (2026) vom Arbeitgeber erhalten, tragen Selbstständige die gesamten Beiträge allein. Das sollten Sie bei der Kalkulation berücksichtigen.

Hauptberuflichkeit: Wann gelten Sie als hauptberuflich selbstständig?

Die Hauptberuflichkeit ist das zentrale Kriterium für Ihre Versicherungsfreiheit. Zwei Maßstäbe entscheiden darüber.

Zeitkriterium: Sie wenden mehr als 20 Stunden pro Woche für Ihre selbstständige Tätigkeit auf. Diese Marke ist der Richtwert der Sozialversicherungsträger. Nachgewiesen wird der Zeitaufwand durch Arbeitszeitaufzeichnungen, Projektrechnungen oder Branchenerfahrungswerte.

Einkommenskriterium: Ihr Einkommen aus der Selbstständigkeit überwiegt Ihr Einkommen aus einer eventuellen Angestelltentätigkeit. Ein Beispiel: Sie erzielen 35.000 Euro jährlich aus freiberuflicher Tätigkeit und 28.000 Euro aus einer Teilzeitanstellung. Der Selbstständigenanteil überwiegt, Sie gelten als hauptberuflich.

In Grenzfällen entscheidet die Krankenkasse über den Status. Bei uns können Sie im Rahmen einer Beratung klären, wie Ihre persönliche Situation einzuordnen ist.

Tipp für Gründer mit Nebenjob

Wer parallel zur Gründung noch angestellt arbeitet, sollte den Zeitpunkt des Wechsels bewusst planen. Sobald die Selbstständigkeit überwiegt, ändert sich der Versicherungsstatus.

Gesundheitsprüfung und Risikoeinschätzung

Anders als die gesetzliche Krankenversicherung haben private Versicherer keine Annahmepflicht. Vor der Aufnahme steht eine Gesundheitsprüfung, bei der Sie umfassende Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand machen müssen.

Abgefragt werden unter anderem: bestehende Erkrankungen, zurückliegende Behandlungen der letzten drei bis fünf Jahre, regelmäßig eingenommene Medikamente und geplante Operationen. Verschweigen Sie keine Angaben. Falsche oder unvollständige Informationen können den Vertrag später gefährden.

Mögliche Ergebnisse der Gesundheitsprüfung sind: Annahme zu regulären Konditionen, Annahme mit Risikozuschlag von bis zu 30 % auf die Prämie, Annahme mit Leistungsausschluss für bestimmte Erkrankungen oder eine Ablehnung.

Die anonyme Risikovoranfrage bietet Ihnen einen sicheren Weg: Ohne Ihren Namen zu nennen, prüfen wir bei mehreren Versicherern, ob und zu welchen Konditionen Sie aufgenommen werden. Es entsteht kein Eintrag im Hinweisinformationssystem (HIS) der Versicherer.

Hinweis

Vorsicht bei formalen Anträgen ohne Vorabklärung Ein abgelehnter formaler Antrag wird im HIS gespeichert und kann zukünftige Anträge bei anderen Versicherern erschweren. Nutzen Sie daher immer zuerst die anonyme Risikovoranfrage.

Sonderfälle: Künstler, Publizisten und Landwirte

Nicht alle Selbstständigen sind automatisch versicherungsfrei. Für bestimmte Berufsgruppen gelten Sonderregelungen.

Künstler und Publizisten: Wer über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert ist, unterliegt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist erst möglich, wenn das Jahreseinkommen die JAEG von 77.400 Euro (2026) überschreitet. Alternativ können KSK-Mitglieder sich innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme in die KSK von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Landwirte: Selbstständige Landwirte sind nach dem KVLG pflichtversichert. Eine Befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, erfordert aber einen formalen Antrag.

Handwerker mit Rentenversicherungspflicht: Bestimmte Handwerksberufe unterliegen nach § 2 SGB VI der Rentenversicherungspflicht. Die Krankenversicherung ist davon nicht direkt betroffen, aber die Gesamtbelastung durch Sozialabgaben sollte bei der Kalkulation berücksichtigt werden.

Ablauf: Vom Gründungstag bis zur PKV-Wirksamkeit

Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung folgt einem klaren zeitlichen Ablauf.

Phase Zeitraum Was passiert
Gründung Tag 1 Gewerbeanmeldung oder Anmeldung beim Finanzamt, Versicherungsfreiheit tritt ein
Voranfrage Woche 1 bis 2 Anonyme Risikovoranfrage stellen, Angebote mehrerer Versicherer einholen
Antragstellung Woche 2 bis 3 Formalen Antrag beim gewählten Versicherer einreichen
Gesundheitsprüfung Woche 3 bis 5 Versicherer prüft Gesundheitsangaben, mögliche Rückfragen
Aufnahmebestätigung Woche 4 bis 6 Versicherer bestätigt Aufnahme, Versicherungsbeginn wird festgelegt
Versicherungsschutz aktiv Zum 1. oder 15. des Folgemonats Vollständiger Versicherungsschutz beginnt

Vermeiden Sie Versicherungslücken: Zwischen dem Ende der gesetzlichen Versicherung und dem Beginn der privaten Versicherung darf keine ungesicherte Phase entstehen. Klären Sie den Übergangstermin sorgfältig mit beiden Versicherern. Innerhalb von 90 Tagen nach Ende der Versicherungspflicht können Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterversichern (§ 9 SGB V).

Häufig gestellte Fragen

Kann die private Krankenversicherung mich ablehnen? expand_more
Ja. Private Versicherer haben keine Annahmepflicht. Vorerkrankungen oder ein erhöhtes Gesundheitsrisiko können zu einer Ablehnung führen. Mit einer anonymen Risikovoranfrage klären Sie Ihre Chancen vorab, ohne dass eine Ablehnung aktenkundig wird.
Gibt es ein Höchstalter für den Eintritt in die private Krankenversicherung? expand_more
Gesetzlich gibt es kein Höchstalter. Allerdings steigen die Beiträge mit zunehmendem Eintrittsalter. Ein Einstieg ist bis etwa Alter 40 finanziell am attraktivsten.
Wie lange dauert der komplette Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung? expand_more
Rechnen Sie mit vier bis sechs Wochen ab Antragstellung. Die Gesundheitsprüfung und eventuelle Rückfragen bestimmen die Dauer. Bei unkomplizierter Gesundheitslage kann es auch schneller gehen.
Was kostet die Gesundheitsprüfung? expand_more
Die Gesundheitsprüfung ist kostenfrei. Sie beantworten einen Fragenkatalog des Versicherers. Falls Ihr Arzt zusätzliche Unterlagen bereitstellen muss, können hierfür geringe Gebühren anfallen.
Kann ich später wieder zur gesetzlichen Krankenversicherung zurückkehren? expand_more
Für Selbstständige ist die Rückkehr stark eingeschränkt. Sie ist praktisch nur möglich, wenn Sie in ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis mit einem Einkommen unter der JAEG wechseln. Ab 55 Jahren wird die Rückkehr nahezu unmöglich. Planen Sie diese Entscheidung langfristig.
Kann ich mehrere Versicherer parallel anfragen, ohne dass jeder davon erfährt? expand_more
Genau dafür gibt es die anonyme Risikovoranfrage. Wir stellen Anfragen bei mehreren Versicherern, ohne Ihren Namen zu nennen. Kein Versicherer erfährt von den anderen Anfragen und es entsteht kein HIS-Eintrag.

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Tim Bökemeier

Tim Bökemeier

Geschäftsführer & PKV-Experte

Tim Bökemeier berät seit über 15 Jahren Selbstständige zur privaten Krankenversicherung. Als Gründer von selbststaendig-pkv.de hat er über 3.800 Kunden bei ihrer KV-Entscheidung begleitet.

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calendar_today Zuletzt aktualisiert: 27. März 2026

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