Die drei entscheidenden Zahlen 2026
Ihr GKV-Beitrag wird durch drei Werte bestimmt, die jährlich neu festgelegt werden.
| Kennzahl | Wert 2026 | Bedeutung |
|---|---|---|
| Mindestbemessungsgrundlage | 1.318,33 Euro/Monat | Minimum, auf das der Beitrag berechnet wird (auch bei niedrigerem Einkommen) |
| Beitragsbemessungsgrenze (BBG) | 5.812,50 Euro/Monat | Maximum, bis zu dem Einkommen beitragspflichtig ist |
| Gesamtbeitragssatz (mit Krankengeld) | 17,5 % + Pflegeversicherung | 14,6 % + Ø 2,9 % Zusatzbeitrag + PV je nach Kinderzahl |
Das bedeutet: Selbst wenn Sie nur 800 Euro monatlich verdienen, berechnet die Krankenkasse Ihren Beitrag auf mindestens 1.318,33 Euro. Und wenn Sie 10.000 Euro verdienen, wird der Beitrag nur auf maximal 5.812,50 Euro berechnet. Diese Grenzen sind der Grund, warum sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung oft lohnt.
So wird Ihr Beitrag berechnet
Die Berechnung folgt einer klaren Formel: Ihr beitragspflichtiges Einkommen (mindestens 1.318,33 Euro, maximal 5.812,50 Euro) wird mit dem Beitragssatz multipliziert.
Der Beitragssatz setzt sich zusammen aus: 14,6 % allgemeiner Beitragssatz plus dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2026: 2,9 %, Spanne: 2,18 % bis 4,39 %). Bei Wahl des Krankengeld-Wahltarifs gilt der volle Satz von 14,6 %. Ohne Krankengeld gilt der ermäßigte Satz von 14,0 %.
Hinzu kommt die Pflegeversicherung. Der Satz hängt von der Kinderzahl ab: 4,2 % für Kinderlose ab 23 Jahren, 3,6 % mit einem Kind, 3,35 % mit zwei Kindern, 3,1 % mit drei Kindern und 2,85 % mit vier Kindern.
Wichtig: Die Krankenkasse berücksichtigt alle Einnahmen, nicht nur den Gewinn aus der Selbstständigkeit. Auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge und sonstige Einkünfte fließen in die Berechnung ein.
Beitragsbeispiele nach Einkommen
Die folgende Tabelle zeigt den monatlichen GKV-Beitrag für verschiedene Einkommensstufen (mit Krankengeld, 1 Kind, Zusatzbeitrag 2,9 %).
| Monatseinkommen | KV-Beitrag (17,5 %) | PV-Beitrag (3,6 %) | Gesamt/Monat | Gesamt/Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 500 Euro (unter Minimum) | 231 Euro | 47 Euro | 278 Euro | 3.336 Euro |
| 1.318 Euro (Minimum) | 231 Euro | 47 Euro | 278 Euro | 3.336 Euro |
| 2.000 Euro | 350 Euro | 72 Euro | 422 Euro | 5.064 Euro |
| 3.000 Euro | 525 Euro | 108 Euro | 633 Euro | 7.596 Euro |
| 4.000 Euro | 700 Euro | 144 Euro | 844 Euro | 10.128 Euro |
| 5.000 Euro | 875 Euro | 180 Euro | 1.055 Euro | 12.660 Euro |
| 5.813 Euro (BBG) | 1.017 Euro | 209 Euro | 1.226 Euro | 14.717 Euro |
| 8.000 Euro (über BBG) | 1.017 Euro | 209 Euro | 1.226 Euro | 14.717 Euro |
Ab 5.812,50 Euro Einkommen bleibt der Beitrag gleich. Das ist die Deckelung durch die Beitragsbemessungsgrenze.
Einkommensnachweis: Was die Krankenkasse fordert
Die Krankenkasse schätzt Ihr Einkommen zunächst vorläufig, meist auf Basis Ihres letzten Steuerbescheids. Sobald ein neuer Steuerbescheid vorliegt, wird der Beitrag rückwirkend angepasst.
Sie müssen folgende Nachweise einreichen: den aktuellen Einkommensteuerbescheid, bei neuem Steuerjahr eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Gewinn-und-Verlustrechnung, und bei Gründung eine realistische Einkommensprognose.
Hinweis
Rückwirkende Nachzahlung einplanen Wenn Ihr tatsächliches Einkommen höher ist als die vorläufige Schätzung, fordert die Krankenkasse rückwirkend höhere Beiträge nach. Planen Sie hierfür einen finanziellen Puffer ein. Der Nachzahlungsbetrag kann mehrere tausend Euro betragen.
Vergleich: GKV vs. PKV bei verschiedenen Einkommen
Wann ist die gesetzliche Krankenversicherung günstiger, wann die private? Der Vergleich zeigt klare Muster.
| Profil | GKV-Beitrag | PKV-Beitrag (Komfort) | Differenz |
|---|---|---|---|
| 30 Jahre, 2.000 Euro | 422 Euro | 430 Euro | GKV günstiger (8 Euro) |
| 30 Jahre, 4.000 Euro | 844 Euro | 430 Euro | PKV günstiger (414 Euro) |
| 40 Jahre, 3.000 Euro | 633 Euro | 600 Euro | PKV günstiger (33 Euro) |
| 40 Jahre, 1.500 Euro | 316 Euro | 600 Euro | GKV günstiger (284 Euro) |
| 50 Jahre, 5.000 Euro | 1.055 Euro | 830 Euro | PKV günstiger (225 Euro) |
Beachten Sie: Beide Systeme werden über die Zeit teurer. In der gesetzlichen Krankenversicherung steigen die Kosten durch steigende Zusatzbeiträge und jährliche Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenze. In der privaten Krankenversicherung beträgt die durchschnittliche Beitragserhöhung etwa 3,3 % pro Jahr.
Wechsel in die private Krankenversicherung?
Wenn der GKV-Beitrag deutlich über dem PKV-Beitrag liegt, kann ein Wechsel finanziell sinnvoll sein. Als Selbstständiger haben Sie jederzeit die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung einzutreten, unabhängig von Ihrem Einkommen.
Vor dem Wechsel sollten Sie drei Faktoren prüfen: Ihre langfristige Einkommensperspektive (bei schwankendem Einkommen ist die GKV flexibler), Ihre Familienplanung (die GKV bietet eine beitragsfreie Familienversicherung für Ehepartner und Kinder bis 538 Euro Monatseinkommen) und Ihre Rückkehrmöglichkeit (ab 55 Jahren ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung praktisch unmöglich).
Die anonyme Risikovoranfrage zeigt Ihnen den konkreten PKV-Beitrag für Ihr Profil, ohne dass ein HIS-Eintrag entsteht.