PKV-Welt für Selbstständige

Der Beitragsentlastungstarif (BET) ist ein Zusatzbaustein in der privaten Krankenversicherung, der Ihren Beitrag im Alter senkt. Sie zahlen heute einen monatlichen Zuschlag und erhalten dafür ab einem festgelegten Alter (meist 65 oder 67) einen garantierten Abzug auf Ihren Beitrag. Für Selbstständige ist dieses Instrument besonders relevant, weil sie keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten und die gesamte Beitragslast im Alter allein tragen. Dieser Ratgeber rechnet vor, wann sich der BET lohnt.

format_quote
„Der Beitragsentlastungstarif ist keine Pflicht, aber eine der klügsten Optionen für Selbstständige, die langfristig privat versichert bleiben möchten. Der Schlüssel ist das Einstiegsalter: Je früher Sie beginnen, desto günstiger wird die Entlastung im Alter."
Tim Bökemeier · Experte für private Krankenversicherung

Praxistipps:

check_circle Früh einsteigen: Je jünger, desto günstiger der Zusatzbeitrag
check_circle Entlastungshöhe an den realistischen Beitrag im Alter anpassen
check_circle BET-Beitrag ist nicht steuerlich absetzbar, die Entlastung aber auch nicht steuerpflichtig

Wie funktioniert der Beitragsentlastungstarif?

Der BET ist ein eigenständiger Tarif, den Sie zusätzlich zu Ihrem Haupttarif abschließen. Sie zahlen einen monatlichen Beitrag, der nach dem Kapitaldeckungsprinzip angelegt wird. Ab einem vereinbarten Alter wird das angesparte Kapital verrentet und als fester Abzugsbetrag auf Ihren PKV-Beitrag angerechnet.

Ein Beispiel: Sie sind 35 Jahre alt und schließen einen BET mit 200 Euro monatlichem Entlastungsbetrag ab 67 ab. Dafür zahlen Sie heute einen BET-Beitrag von etwa 80 bis 120 Euro monatlich. Ab 67 wird Ihr PKV-Beitrag jeden Monat um 200 Euro reduziert, garantiert und lebenslang.

Die genaue Höhe des BET-Beitrags hängt von drei Faktoren ab: Ihrem Alter bei Abschluss, dem gewünschten Entlastungsbetrag und dem Kalkulationszins des Versicherers.

Beratung zum Beitragsentlastungstarif

Rechenbeispiel: Einstieg mit 35 vs. 50 Jahren

Der Zeitpunkt des Einstiegs bestimmt maßgeblich die Kosten.

Einstiegsalter Gewünschte Entlastung ab 67 BET-Beitrag ca./Monat Einzahldauer Gesamteinzahlung ca.
35 Jahre 200 Euro/Monat 90 Euro 32 Jahre 34.560 Euro
40 Jahre 200 Euro/Monat 115 Euro 27 Jahre 37.260 Euro
50 Jahre 200 Euro/Monat 200 Euro 17 Jahre 40.800 Euro

Wer mit 35 einsteigt, zahlt insgesamt weniger und hat einen niedrigeren monatlichen Beitrag. Der Zinseszinseffekt über 32 Jahre macht den Unterschied. Wer erst mit 50 einsteigt, zahlt fast doppelt so viel pro Monat für das gleiche Ergebnis.

Altersrückstellungen vs. Beitragsentlastungstarif

Beide Instrumente dienen dem gleichen Zweck, funktionieren aber unterschiedlich.

Merkmal Altersrückstellungen Beitragsentlastungstarif
Automatisch? Ja, in jedem PKV-Tarif enthalten Nein, separater Zusatzbaustein
Beeinflussbar? Nein, vom Versicherer kalkuliert Ja, Entlastungshöhe frei wählbar
Wirkung Bremst den Beitragsanstieg Senkt den Beitrag um festen Betrag
Garantie Keine garantierte Beitragshöhe Garantierter Entlastungsbetrag
Bei Versichererwechsel Teilweise übertragbar Verfällt (an den Versicherer gebunden)

Der BET ergänzt die Altersrückstellungen. Er gibt Ihnen eine planbare, garantierte Entlastung, während die Altersrückstellungen den allgemeinen Beitragsanstieg dämpfen.

Break-Even-Analyse: Wann rentiert sich der BET?

Der BET lohnt sich, wenn Sie lang genug die Entlastung beziehen, um Ihre Einzahlungen zu kompensieren.

Bei einem BET-Beitrag von 90 Euro monatlich und einer Entlastung von 200 Euro monatlich ab 67:

Kennzahl Wert
Monatliche Einzahlung 90 Euro
Einzahldauer (35 bis 67) 32 Jahre
Gesamteinzahlung 34.560 Euro
Monatliche Entlastung ab 67 200 Euro
Break-Even nach 14,4 Jahren (mit ca. 81 Jahren)

Ab dem 82. Lebensjahr profitieren Sie netto vom BET. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 82 bis 85 Jahren für heute 35-Jährige geht die Rechnung knapp auf oder leicht ins Plus.

Der BET wird attraktiver, wenn Sie: einen niedrigen Kalkulationszins akzeptieren (weniger Rendite als eigene Anlage, aber garantiert), die Planungssicherheit schätzen (fester Entlastungsbetrag, kein Anlagerisiko) oder schlicht keine Disziplin für eigenständiges Sparen aufbringen.

Für wen ist der BET sinnvoll?

Sinnvoll für: Selbstständige unter 45, die langfristig in der PKV bleiben möchten, keinen Arbeitgeberzuschuss haben und eine planbare Entlastung im Alter wünschen. Besonders wertvoll für Selbstständige, die nicht selbst diszipliniert für die PKV-Kosten im Alter sparen.

Weniger sinnvoll für: Selbstständige über 50 (hoher BET-Beitrag, kurze Laufzeit), Selbstständige mit unsicherer Einkommensperspektive (der BET-Beitrag muss durchgehend gezahlt werden) und Selbstständige, die eigenständig mit höherer Rendite anlegen können und wollen.

Alternativen zum Beitragsentlastungstarif

Eigenständige Anlage: Statt 90 Euro monatlich in den BET einzuzahlen, können Sie den gleichen Betrag in ein diversifiziertes Portfolio investieren. Bei einer durchschnittlichen Rendite von 5 % (statt der konservativen BET-Verzinsung von ca. 3,5 %) hätten Sie nach 32 Jahren rund 86.000 Euro statt der BET-Gesamteinzahlung von 34.560 Euro. Das ergibt bei einer Entnahme über 20 Jahre etwa 430 Euro monatlich statt 200 Euro. Allerdings: keine Garantie, Anlagerisiko.

Tarifwechsel nach § 204 VVG: Im Alter können Sie durch Leistungsanpassungen den Beitrag um bis zu 40 % senken, ohne Altersrückstellungen zu verlieren.

Basistarif: Als letzte Sicherheitsstufe: Beitrag maximal in Höhe des GKV-Höchstbeitrags (2026: 1.226,44 Euro mit Kind, 1.261,32 Euro kinderlos).

Besonderheit für Selbstständige: Ohne Arbeitgeberzuschuss rechnen

Angestellte in der PKV erhalten bis zu 508,59 Euro monatlich (2026) als Arbeitgeberzuschuss. Dieser Zuschuss entfällt für Selbstständige vollständig. Das bedeutet: Die gesamte Beitragslast im Alter liegt bei Ihnen.

Rechnen Sie deshalb konservativ. Wenn Ihr PKV-Beitrag mit 70 bei etwa 1.000 Euro liegt, müssen Sie diesen Betrag komplett aus Rente, Rücklagen oder laufendem Einkommen decken. Der BET senkt diesen Betrag planbar um den vereinbarten Entlastungsbetrag.

Häufig gestellte Fragen

Ist der BET-Beitrag steuerlich absetzbar? expand_more
Nein. Der BET-Beitrag gilt nicht als Krankenversicherungsbeitrag und ist deshalb nicht als Sonderausgabe absetzbar. Im Gegenzug ist die Entlastung im Alter auch nicht steuerpflichtig.
Was passiert mit dem BET bei einem Versichererwechsel? expand_more
Die BET-Rückstellungen sind an den Versicherer gebunden. Bei einem Wechsel verfallen sie in der Regel. Das ist ein weiterer Grund, den Versicherer sorgfältig zu wählen und eher einen Tarifwechsel nach § 204 VVG zu nutzen statt den Versicherer zu wechseln.
Kann ich den Entlastungsbetrag nachträglich erhöhen? expand_more
Bei den meisten Versicherern ist eine Erhöhung möglich, allerdings zu den dann gültigen (altersbedingt höheren) Konditionen. Eine Senkung ist ebenfalls möglich, aber die bereits angesparten Rückstellungen werden dann geringer verrentet.
Lohnt sich der BET auch mit 50? expand_more
Rechnerisch weniger als mit 35, weil die Einzahldauer kürzer und der monatliche Beitrag höher ist. Aber: Selbst mit 50 ist der BET besser als gar keine Vorsorge für den PKV-Beitrag im Alter. Prüfen Sie die individuelle Berechnung.

Ihre PKV-Situation kostenlos analysieren

Lassen Sie sich unverbindlich beraten — wir prüfen Ihre Optionen und finden die beste Lösung für Ihre Situation.

Kostenlose Beratung anfragen
Tim Bökemeier

Tim Bökemeier

Geschäftsführer & PKV-Experte

Tim Bökemeier berät seit über 15 Jahren Selbstständige zur privaten Krankenversicherung. Als Gründer von selbststaendig-pkv.de hat er über 3.800 Kunden bei ihrer KV-Entscheidung begleitet.

Beratungstermin buchen arrow_forward
calendar_today Zuletzt aktualisiert: 27. März 2026

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Rechner