Wie funktioniert der Tarifwechsel?
Sie schreiben Ihrem Versicherer und fordern eine Tarifwechsel-Beratung nach § 204 VVG an. Der Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen alle Tarife vorzulegen, die gleichwertige oder geringere Leistungen bieten, zusammen mit den jeweiligen Beiträgen.
Ihre Altersrückstellungen werden vollständig angerechnet. Das ist der entscheidende Unterschied zum Wechsel zu einem anderen Versicherer, bei dem Sie die Rückstellungen teilweise verlieren.
Ersparnis-Potenzial
Die Ersparnis hängt davon ab, welche Leistungen Sie anpassen:
| Leistungsänderung | Ersparnis ca. |
|---|---|
| Chefarztbehandlung abwählen | 7 % |
| Einbettzimmer auf Zweibett | 6 % |
| Zahnersatz 80 % auf 50 % | 4 % |
| Selbstbehalt erhöhen (+500 Euro) | 5 % |
| Alternative Heilmethoden streichen | 2,5 % |
| Sehhilfen-Erstattung streichen | 1,5 % |
| Heilpraktiker streichen | 2 % |
| Maximale Kombinationsersparnis | 40 % |
Bei einem Beitrag von 800 Euro monatlich kann ein Tarifwechsel den Beitrag auf 480 Euro senken. Das sind 3.840 Euro Ersparnis pro Jahr. Zum Vergleich: GKV-Beiträge für Selbstständige sind weniger flexibel in ihrer Anpassung.
Was bleibt, was ändert sich?
| Merkmal | Bleibt erhalten | Ändert sich |
|---|---|---|
| Altersrückstellungen | Ja, vollständig | |
| Versicherer | Ja, gleicher Anbieter | |
| Gesundheitsprüfung | Keine nötig | |
| Leistungsumfang | Je nach neuem Tarif | |
| Monatsbeitrag | Sinkt (bei niedrigerem Tarif) | |
| Risikozuschläge | Werden anteilig übertragen |
Schritt für Schritt
Schritt 1: Schreiben Sie Ihrem Versicherer: "Ich bitte um eine Tarifwechsel-Beratung nach § 204 VVG. Bitte stellen Sie mir alle verfügbaren Tarife mit Beitrag vor."
Schritt 2: Vergleichen Sie die Angebote. Prüfen Sie, welche Leistungen Sie wirklich brauchen und auf welche Sie verzichten können.
Schritt 3: Wählen Sie den neuen Tarif und beantragen Sie den Wechsel schriftlich.
Schritt 4: Der Wechsel wird in der Regel zum nächsten Monatsersten wirksam.
Wann ist der Tarifwechsel sinnvoll?
Sinnvoll: Wenn der Beitrag durch steigende Kosten im Alter zu hoch wird. Wenn Sie Leistungen nutzen, die Sie nicht mehr brauchen (z.B. Chefarzt nach Renteneintritt). Wenn Sie eine Alternative zum Versichererwechsel suchen. Der Beitragsentlastungstarif ist oft die beste Option zur Beitragsstabilisierung im Alter.
Weniger sinnvoll: Wenn Sie bereits im günstigsten Tarif Ihres Versicherers sind. Wenn die Leistungskürzung Bereiche betrifft, die Sie regelmäßig nutzen.