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Tarifwechsel in der PKV: Beiträge senken ohne Gesundheitsprüfung

Tim Bökemeier Tim Bökemeier
calendar_today 27. März 2026
timer 5 Min.
Tarifwechsel in der PKV: Beiträge senken ohne Gesundheitsprüfung
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Der Tarifwechsel nach § 204 VVG ist das wichtigste Sparinstrument für PKV-Versicherte. Sie haben das gesetzliche Recht, innerhalb Ihres Versicherers in einen anderen Tarif zu wechseln. Ohne erneute Gesundheitsprüfung, ohne Verlust der Altersrückstellungen. Die Ersparnis kann bis zu 40 % betragen. Dieser Ratgeber erklärt, wie der Wechsel funktioniert und worauf Sie achten müssen.

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„Der Tarifwechsel nach § 204 VVG ist Ihr stärkstes Recht als PKV-Versicherter. Die meisten Versicherten kennen es nicht oder trauen sich nicht, es einzufordern. Ihr Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen alle verfügbaren Tarife mit Beitrag vorzulegen."
Tim Bökemeier · Experte für private Krankenversicherung

Praxistipps:

check_circle § 204 VVG ist Ihr gesetzliches Recht, nicht eine Kulanzleistung
check_circle Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten
check_circle Keine Gesundheitsprüfung bei gleichwertigem oder niedrigerem Tarif

Wie funktioniert der Tarifwechsel?

Sie schreiben Ihrem Versicherer und fordern eine Tarifwechsel-Beratung nach § 204 VVG an. Der Versicherer ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen alle Tarife vorzulegen, die gleichwertige oder geringere Leistungen bieten, zusammen mit den jeweiligen Beiträgen.

Ihre Altersrückstellungen werden vollständig angerechnet. Das ist der entscheidende Unterschied zum Wechsel zu einem anderen Versicherer, bei dem Sie die Rückstellungen teilweise verlieren.

Erklärung zum Tarifwechsel nach §204

Ersparnis-Potenzial

Die Ersparnis hängt davon ab, welche Leistungen Sie anpassen:

Leistungsänderung Ersparnis ca.
Chefarztbehandlung abwählen 7 %
Einbettzimmer auf Zweibett 6 %
Zahnersatz 80 % auf 50 % 4 %
Selbstbehalt erhöhen (+500 Euro) 5 %
Alternative Heilmethoden streichen 2,5 %
Sehhilfen-Erstattung streichen 1,5 %
Heilpraktiker streichen 2 %
Maximale Kombinationsersparnis 40 %

Bei einem Beitrag von 800 Euro monatlich kann ein Tarifwechsel den Beitrag auf 480 Euro senken. Das sind 3.840 Euro Ersparnis pro Jahr. Zum Vergleich: GKV-Beiträge für Selbstständige sind weniger flexibel in ihrer Anpassung.

Was bleibt, was ändert sich?

Merkmal Bleibt erhalten Ändert sich
Altersrückstellungen Ja, vollständig
Versicherer Ja, gleicher Anbieter
Gesundheitsprüfung Keine nötig
Leistungsumfang Je nach neuem Tarif
Monatsbeitrag Sinkt (bei niedrigerem Tarif)
Risikozuschläge Werden anteilig übertragen

Schritt für Schritt

Schritt 1: Schreiben Sie Ihrem Versicherer: "Ich bitte um eine Tarifwechsel-Beratung nach § 204 VVG. Bitte stellen Sie mir alle verfügbaren Tarife mit Beitrag vor."

Schritt 2: Vergleichen Sie die Angebote. Prüfen Sie, welche Leistungen Sie wirklich brauchen und auf welche Sie verzichten können.

Schritt 3: Wählen Sie den neuen Tarif und beantragen Sie den Wechsel schriftlich.

Schritt 4: Der Wechsel wird in der Regel zum nächsten Monatsersten wirksam.

Wann ist der Tarifwechsel sinnvoll?

Sinnvoll: Wenn der Beitrag durch steigende Kosten im Alter zu hoch wird. Wenn Sie Leistungen nutzen, die Sie nicht mehr brauchen (z.B. Chefarzt nach Renteneintritt). Wenn Sie eine Alternative zum Versichererwechsel suchen. Der Beitragsentlastungstarif ist oft die beste Option zur Beitragsstabilisierung im Alter.

Weniger sinnvoll: Wenn Sie bereits im günstigsten Tarif Ihres Versicherers sind. Wenn die Leistungskürzung Bereiche betrifft, die Sie regelmäßig nutzen.

Häufig gestellte Fragen

Kann mein Versicherer den Tarifwechsel ablehnen? expand_more
Nein. § 204 VVG gibt Ihnen das Recht auf den Tarifwechsel. Der Versicherer kann ihn nicht ablehnen, wenn Sie in einen gleichwertigen oder niedrigeren Tarif wechseln.
Brauche ich einen Makler für den Tarifwechsel? expand_more
Nicht zwingend, aber empfehlenswert. Ein spezialisierter Makler kennt die Tariflandschaft Ihres Versicherers und kann Sie beraten, welche Leistungsanpassungen sinnvoll sind.
Kann ich später wieder in den alten Tarif zurückwechseln? expand_more
Grundsätzlich ja, aber möglicherweise mit einer neuen Gesundheitsprüfung für die höherwertigen Leistungen. Ein Rückwechsel ist nicht automatisch zu den alten Konditionen möglich.

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Tim Bökemeier

Tim Bökemeier

Geschäftsführer & PKV-Experte

Tim Bökemeier berät seit über 15 Jahren Selbstständige zur privaten Krankenversicherung. Als Gründer von selbststaendig-pkv.de hat er über 3.800 Kunden bei ihrer KV-Entscheidung begleitet.

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calendar_today Zuletzt aktualisiert: 27. März 2026

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